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   OVG Sachsen, 21.03.2003 - 2 B 844/02   

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https://dejure.org/2003,23154
OVG Sachsen, 21.03.2003 - 2 B 844/02 (https://dejure.org/2003,23154)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2003 - 2 B 844/02 (https://dejure.org/2003,23154)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2003 - 2 B 844/02 (https://dejure.org/2003,23154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SchulG § 1; OAVO § 15

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung aus dem Erziehungsauftrag und Bildungsauftrag der Schule, Schülern besondere Leistungschancen einzuräumen; Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gleichbehandlung der Gruppe der leistungsstarken und der leistungsschwachen Schüler; Wahlrecht des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gymnasiale Oberstufe - Im Kursfach zu erbringende Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2003 - 2 B 844/02
    Das Verwaltungsgericht hat substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen, die sich auf die Notengebung ausgewirkt haben können, nachzugehen und notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung richtig oder jedenfalls vertretbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1995 - 6 C 1.92 -, NVwZ 1995, 788 und BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34).
  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2003 - 2 B 844/02
    Das Verwaltungsgericht hat substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen, die sich auf die Notengebung ausgewirkt haben können, nachzugehen und notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung richtig oder jedenfalls vertretbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1995 - 6 C 1.92 -, NVwZ 1995, 788 und BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34).
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